Wer darf eine PZR durchführen?
Zahnarzt Dr. Philipp in München Berg am Laim
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) kann von einem Zahnarzt gemacht werden oder wird von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt. Diese konzentrieren sich einzig und allein auf die professionelle Durchführung der Prophylaxe. Prinzipiell ist es erlaubt, dass jede Zahnmedizinische Fachangestellte eine Zahnprophylaxe durchführen darf.
Anpassungsfortbildungen geben der Mitarbeiterin einen weiteren Einblick in die Thematik. Alle unsere Mitarbeiterinnen der Prophylaxe haben jedoch neben diesen Anpassungsfortbildungen die Aufstiegsfortbildung zur zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin absolviert. Hier sind Sie in guten Händen.
Die BLZK gibt Auskunft über die unterschiedlichen Qualifikationsstufen.
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